Die Mietverwaltung beinhaltet:
- Mietersuche und Abschluß eines Mietvertrages im Namen des
Auftraggebers zu den orts- und hausüblichen Mietbedingungen. Dies
umfaßt:
- Inserieren in der/den ansässigen Tageszeitungen (nur mit
schriftlichen Auftrag, auf Kosten des Auftraggebers)
- Wohnungsbesichtigungen und Verhandlungen mit
Mietinteressenten
- Die Auswahl eines Mieters und Abschluß eines
Mietvertrages Namens des Auftraggebers
- Annahme, Anlage und Abwicklung der Kaution
- Abrechnung der Nebenkosten und evtl. Anpassung der
Nebenkostenvorauszahlung
- Mieterhöhung nach Anweisung der Vermieter
- Inkasso des Mietzinses und der Nebenkostenvorauszahlung –
einschließlich Mahnungen und gerichtlichem Mahnverfahren.
- Führen des Mietenkontos im Namen und im Auftrag des Eigentümers
- Organisation und Überwachung von Kleinreparaturen während der
Mietzeit (eine betragliche Begrenzung wäre wunschenswert) zu
Lasten des Auftraggebers
- Annahme von Kündigungen bzw. Kündigung von Mietverträgen
einschließlich Abnahme der Wohneinheit
- Gerichtliche Verfolgung von Ansprüchen des Auftraggebers gegen
den Mieter, notfalls Einschaltung eines Rechtsanwaltes